Denkmalschutz

Seit wann und warum schützen wir die Sylter Denkmale?

Unser gemeinnütziger Verein hat seit seiner Gründung 1906 mit dem Besitz der Denkmale Altfriesisches Haus seit 1640 und Sylt Museum in Keitum und dem 5000 Jahre alten Megalithgrab Denghoog in Wenningstedt eine große Verantwortung übernommen und das Thema Denkmalschutz liegt unseren Mitgliedern am Herzen. So wurde als Reaktion auf den rasanten Besitzerwechsel der historischen Bauten auf Sylt auf Beschluss in einer Mitgliederversammlung der Sölring Foriining 1982 der als wichtig erachtete Ausschuss für Denkmalpflege und Baukultur gegründet.  

 

Erfolge unseres Ausschusses für Denkmalpflege und Baukultur 

Der Ausschuss arbeitete gleich zu Beginn eng mit den Gemeindeparlamenten, der Oberen Denkmalschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Nordfriesland zusammen. Angestrebt wurde die alles entscheidende Zusammenarbeit mit den Hauseigentümern. Die Arbeitsgruppe bot praktische Hilfe in Form von Beratung bei Renovierungen und Modernisierungen sowie Beschaffung historischer und werkgerechter Baumaterialien und die Vermittlung öffentlicher Beihilfen an. Es konnten dann zahlreiche Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an historischen Friesenhäusern auf Sylt von den Denkmalbehörden des Landes und Kreises bezuschusst werden. Darunter war auch unser Museum „Altfriesisches Haus seit 1640“ zu verzeichnen. Es erhielt ein neues Reetdach und wurde innen aufwändig restauriert. Der von uns angestrebte Denkmalschutz umfasst ebenso die sakralen Gebäude Keitumer Kirche und Morsumer Kirche sowie den Kampener Leuchtturm von 1855, die auf unser Bestreben als wichtige Landmarken einen Umgebungsschutz erhielten. Die erste Erfassung aller historischen Gebäude auf Sylt wurde von uns durch Einstellung eines Architekten als ABM-Maßnahme umgesetzt und es entstand ein umfassendes Archiv, mit dem alle Gemeinden arbeiten können.  

Altfriesisches Haus, das 1982 ein neues Dach bekommt

Sylter Vor- und Frühgeschichte 

Der Tipkenhoog in Keitum, der Denghoog in Wenningstedt… Das sind nur zwei der Steinzeitgräber die wir seit 2012 mit unserer “hünen.kulTour” ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. Über 30 Infotafeln und ein Faltplan laden zu drei archäologischen Wanderungen oder Fahrradtouren über unsere Insel ein. Die Touren führen entlang der historischen Stätten, die die Landschaft der weitgehend baumlosen Insel prägen. Die hünen.kulTour ist dank der Unterstützung des Rotary Club Sylt-Westerland entstanden.

Unser Engagement heute

Auch heute noch gibt unser Ausschuss schriftliche Denkmalschutz berücksichtigende Bewertungen und Empfehlungen ab, wenn die baurechtlichen Genehmigungen und Bauleitpläne der Kommunen an uns herangetragen werden. 

Ein weiteres Beispiel unseres Einsatzes ist der Kampf um das Erscheinungsbild und den Fortbestand des Steinzeitgrabes in Wenningstedt als Museumsbetrieb. Das im Jahre 2019 geplante Appartementhaus in unmittelbarer Nähe des Denghoog mit einem Keller, der 50% der Grundfläche des Hauses überschreiten sollte sowie die geforderte Nutzung unseres Geh- und Radweges als einzige Zuwegung zum Neubau, ließen uns nach Aufforderung unserer Mitglieder eine Petition zum Schutz des Denkmals ins Leben rufen. Der Denghoog wird jährlich von 15.000 Geschichtsinteressierten besucht und wir sind als gemeinnütziger Verein und Besitzer der Grabanlage unseren Mitgliedern verpflichtet, den Museumsbetrieb ohne Gefährdung durch PKW-Begegnungsverkehr der Bewohner des mittlerweile fertiggestellten Appartementhauses aufrecht zu erhalten. Während der Bauarbeiten hielten wir das Grab aus Sicherheitsgründen geschlossen. Unser Ausschuss für Denkmalpflege und Baukultur arbeitet auch hier hervorragend und unterstützt die Sölring Foriining in ihrem Einsatz für das wertvolle Sylter Kulturgut.   

Demo zum Denghoog 2019

Möchten Sie sich ebenfalls in diesem Ausschuss engagieren? Sie sind herzlich willkommen. 

„Das Grundproblem für die Genehmigungsbehörden Archäologisches Landesamt SH und Untere Denkmalschutzbehörde beim Kreis Nordfriesland ist der Verzicht auf denkmalfachliche Festsetzungen im Zusammenhang der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung/Änderung der B-Pläne.“ 

 

Dr. Henning Höppner